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Brandschutzhelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. 

Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassen (Flucht) der Beschäftigten.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. 

Uns ist es sehr wichtig dass sie maßgeschneiderte Schulungen und Konzepte für Ihren Betrieb erhalten. 

Teilnehmer: 
max. 20 Teilnehmer. Es hat sich eine Anzahl von 10-15 Mitarbeitern pro Schulung bewährt.

Dauer: 4 Stunden

Wann:
Die Schulung wird exklusiv für Sie durchgeführt. Die Termin stimmen wir gerne mit Ihnen individuell ab.
Wo:
Wir kommen gerne zu Ihnen und schulen in ihren Räumen. Da die Schulung auch eine Betriebsbegehung beinhaltet macht eine Schulung in unseren Räumen keinen Sinn.

Wir benötigen eine Fläche im Aussenbereich bspw. einen Parkplatz auf dem wir den praktischen Teil durchführen können.

Kosten: 
Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Lernziel:
Am Ende der Schulung haben Ihre Mitarbeiter folgende Fähigkeiten:
  • Ausgebildete Brandschutzhelfer, die im Erntsfall wissen was zu tun ist.
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Verhalten im Brandall
  • Kenntnisse über Löschtechniken
  • sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten
Ablauf:
Der Inhalt teilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil:

Theorie

1. Grundzüge des Brandschutzes
  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096
  • „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und -mittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und
  • Gesundheitsschutzkennzeichnung“
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und
  • Wandhydranten
4.Gefahren durch Brände
  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
  • thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
  • mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
  • besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall
  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen
Praktisch
  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände,
  • Fettbrände)
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
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