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Evakuierungs- oder Räumungsübung

Evakuierungs- oder Räumungsübung
Im Ernstfall müssen alle Mitarbeiter wissen was zu tun ist. Da kommt es auf jede Sekunde an und Absprachen können nicht mehr getroffen werden. Die zügige Evakuierung eines Gebäudes und das koordinierte Sammeln an ausgezeichneten Punkten sollte vorher eingeübt werden.

Der Arbeitgeber hat entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes Sorge zu tragen, dass im Notfall eine Evakuierung durchgeführt wird. Diese Übung muss regelmäßig durchgeführt werden. Dabei sorgen eine hohe Fluktuation für ein hohes Intervall der Übungen. Auch ein größerer Umbau macht eine zusätzliche Übung notwendig. 
Teinehmer:
alle Mitarbeiter

Dauer: 
je nach Größe des Betriebes
Wann: 
Die Schulung wird exklusiv durchgeführt. Die Terminvergabe erfolgt individuell nur für ihren Betrieb.
Wo: 
Die Übung muss bei Ihnen durchgeführt werden.
Kosten: 
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Lernziel:
Unterweisung der Mitarbeiter
Schnelles Räumen des Betriebsgeländes
Koordination von Brandschutz- und Evakuierungsübungen

Inhalt:
Durchführen von Räumungsübungen mit Rauchsimulation § 10 ArbSchG
  • Direktes Räumen des Gebäudes (kein Tasche packen)
  • (Nicht-)Nutzung von Fahrstühlen und Rolltreppen
  • Finden des richtigen Sammelpunkts
  • Prüfen auf Anwesenheit am Sammelpunkt
  • Aufzeigen von Fluchtwegen über Rettungspläne
  • Platz für die Feuerwehr
  • Unterweisung von Gästen
  • Abschliessende Dokumentation über Auffälligkeiten die zu beheben sind
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