Im Ernstfall müssen alle Mitarbeiter wissen was zu tun ist. Da kommt es auf jede Sekunde an und Absprachen können nicht mehr getroffen werden. Die zügige Evakuierung eines Gebäudes und das koordinierte Sammeln an ausgezeichneten Punkten sollte vorher eingeübt werden.
Der Arbeitgeber hat entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes Sorge zu tragen, dass im Notfall eine Evakuierung durchgeführt wird. Diese Übung muss regelmäßig durchgeführt werden. Dabei sorgen eine hohe Fluktuation für ein hohes Intervall der Übungen. Auch ein größerer Umbau macht eine zusätzliche Übung notwendig.
Teinehmer:
alle Mitarbeiter
Dauer:
je nach Größe des Betriebes
Wann:
Die Schulung wird exklusiv durchgeführt. Die Terminvergabe erfolgt individuell nur für ihren Betrieb.
Wo:
Die Übung muss bei Ihnen durchgeführt werden.
Kosten:
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Lernziel:
Unterweisung der Mitarbeiter
Schnelles Räumen des Betriebsgeländes
Koordination von Brandschutz- und Evakuierungsübungen
Inhalt:
Durchführen von Räumungsübungen mit Rauchsimulation § 10 ArbSchG
Direktes Räumen des Gebäudes (kein Tasche packen)
(Nicht-)Nutzung von Fahrstühlen und Rolltreppen
Finden des richtigen Sammelpunkts
Prüfen auf Anwesenheit am Sammelpunkt
Aufzeigen von Fluchtwegen über Rettungspläne
Platz für die Feuerwehr
Unterweisung von Gästen
Abschliessende Dokumentation über Auffälligkeiten die zu beheben sind